Der Prämienrechner des Bundesamtes für Gesundheit

Prämienverbilligung

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können eine Prämienverbilligung beantragen.

Für die Überprüfung des Anspruchs auf Verbilligung der Grundversicherungsprämie sind kantonale Stellen zuständig. Deren Adressen finden Sie im Dokument „Kantonale Stellen zur Prämienverbilligung“:

Weitere Informationen:

externer Link  Einkommensabhängige Prämienbelastung; Kantonsdiagramme