Prämienverbilligung
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können eine Prämienverbilligung beantragen.
Für die Überprüfung des Anspruchs auf Verbilligung der Grundversicherungsprämie sind kantonale Stellen zuständig. Deren Adressen finden Sie im Dokument „Kantonale Stellen zur Prämienverbilligung“:
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Kantonale Stellen zur Prämienverbilligung
Prämienverbilligung in der Krankenversicherung: Aufteilung der Bundesbeiträge 2011 auf die Kantone
Prämienverbilligung in der Krankenversicherung: Aufteilung der Bundesbeiträge 2010 auf die Kantone
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